Beschwerdemöglichkeiten

Beschwerdemöglichkeiten, Zuständigkeit, Adressen

Das Projekt „Beschwerdestellen“ auf der DGSP-Homepage:

Beschwerdemöglichkeiten:

Übergeordnet: Ärztekammern, Ministerien, Patientenbeauftragte

Regional: Besuchskommission, Heimaufsicht

Kommunal: Patientenfürsprecher, Ombudspersonen, Beschwerdestellen

Institutionell: einrichtungsinterne Qualitätssicherungssysteme, Heimbeirat


Zuständigkeit:

Ministerien: Grundsätzlich für alle Missstände

Patientenbeauftragte: Grundsätzlich zuständig für die Wahrung der Patientenrechte in der BRD

Ärztekammer: Fehler von Ärzten in der Behandlung

Besuchskommission: kontrolliert selbstständig psychiatrische Kliniken oder andere psychiatrische Einrichtungen und befragt Patienten, Mitarbeiter oder Bewohner eigenständig. Sie ist in ihrem Auftreten unabhängig, durch die Regelung im Landespsychiatrieplan aber doch wiederum von der Landesregierung abhängig. Die Besuchskommissionen erstellen öffentlich zugängliche Berichte über ihre Tätigkeit.

Heimaufsicht: Kontrolliert alle Heime, Befugnisse sind im Heimgesetz (HeimG) geregelt.

Patientenfürsprecher: In der Regel ehrenamtlich tätig. In den meisten Bundesländern ist die Berufung von Patientenfürsprechern gesetzlich (Krankenhausgesetz oder PsychKG) geregelt. Sie sind Ansprechpartner für Patienten und meistens vermittelnd tätig. Sie prüfen Anregungen und Beschwerden der Patienten und vertreten auf Wunsch deren Anliegen gegenüber dem Krankenhaus. Sie halten Sprechstunden in vom Krankenhaus zur Verfügung gestellten oder auch außerhalb der Klinik gelegenen geeigneten Räumlichkeiten ab, auf die die Patienten aufmerksam gemacht werden. Patientenfürsprecher können sich im Auftrag des Patienten jederzeit unmittelbar an die Krankenhausleitung, den Krankenhausträger und die zuständigen Behörden wenden. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, den Patientenfürsprechern freien Zugang zu allen Stationen zu gewähren.

Ombudsperson: ist in der Regel nicht speziell für die Psychiatrie zuständig, hat meistens dieselbe Funktion wie Patientenfürsprecher (vermittelnd).

Beschwerdestelle: Ist meist ein unabhängiges Gremium, das mit Vertretern von Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen und Mitarbeitern in der Psychiatrie besetzt ist. Informiert über Rechte, berät über Handlungsmöglichkeiten und vermittelt in Konflikten. Mitglieder der Beschwerdestelle arbeiten in der Regel ehrenamtlich.

Einrichtungsinternes Qualitätssicherungssystem: Ausschließlich für Vorgänge innerhalb der Einrichtung zuständig.

Heimbeirat: Wird nach Heimgesetz aus dem Kreis der Bewohner eines Heimes gewählt und ist für die Belange der Bewohner zuständig.


Adressen:

  • Die Adressen der übergeordneten Beschwerdestellen können bei den Sozial- oder Gesundheitsministerien der jeweiligen Bundesländer und bei den Krankenkassen erfragt werden.

  • Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Friedrichstr. 108; 10117 Berlin; Tel.: 030/18 441 34 21; Email: info@patientenbeauftragte.de

  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin; Tel.: 03018/5551865; Email: ads@bmfsfj.bund.de

  • Die Adressen der Besuchskommission und der Heimaufsicht sind bei den Gesundheitsämtern zu erfahren.

  • Die Ansprechmöglichkeiten der Patientenfürsprecher hängen grundsätzlich auf den Stationen der Krankenhäuser aus. Sollte dies nicht der Fall sein, können sie bei der Klinikleitung erfragt werden. Da nicht alle Kliniken einen Patientenfürsprecher haben, kann der Sozialpsychiatrische Dienst oder das Psychiatriereferat der Kommune Unterstützung bei Beschwerden leisten.

  • Ombudspersonen sind ebenfalls über die Kommune zu erfragen.

  • Listen der bekannten unabhängigen Beschwerdestellen Psychiatrie, Patientenfürsprecher und Besuchskommissionen kann über diese Homepage abgerufen werden.

  • Jede Einrichtung, die sich einer Qualitätssicherung unterwirft, hat ein eigenes Beschwerdesystem. Ansprechmöglichkeiten sind über die jeweilige Leitung zu erfahren oder idealerweise öffentlich über Aushang bekannt gemacht.

Eingangsseite | vorherige Seite | nächste Seite

0 1 2 3