Plädoyer für unabhängige Beschwerdestellen

Plädoyer für unabhängige Beschwerdestellen in der Psychiatrie

Das Projekt „Beschwerdestellen“ auf der DGSP-Homepage:

Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie setzt sich im Rahmen eines von der Aktion Mensch geförderten Projektes für die Förderung unabhängiger Beschwerdemöglichkeiten in Deutschland ein. Gemeinsam mit dem eigens hierfür berufenen Projektbeirat, der gleichmäßig aus Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen und Mitarbeitern besetzt ist, wurden folgende Punkte diskutiert:

  • In Zeiten, in denen vom Individuum immer mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung gefordert wird und in denen durch ökonomische Sparzwänge immer mehr (soziale) Unterstützungsleistungen eingeschränkt und abgebaut werden, ist es überaus wichtig, dass gerade durch chronische Erkrankungen geschwächte Individuen ermutigt und unterstützt werden, Missstände und Missbrauch, denen sie begegnen anzuprangern und für ihr Wohlergehen selbst zu sorgen. Die Forderung nach Empowerment (Selbstbefähigung) für psychisch kranke Menschen umfasst gerade auch dieses Element.

  • Beratung und Hilfe in Beschwerdeangelegenheiten werden am besten von unabhängigen Beschwerdeinstanzen geleistet. Hier ist für den Nutzer sofort klar, dass nicht die Interessen der Institution sondern die des Beschwerdeführers im Vordergrund stehen.

  • Besonders Menschen mit einer schon länger andauernden psychischen Erkrankung sind häufig sehr verunsichert, wenn es um die Wahrnehmung ihrer Interessen geht.

  • Aufgrund der öffentlichen Aufgabe der Psychiatrie als Ordnungsmacht besteht hier ein erhebliches Machtgefälle zwischen Patienten und Klinikpersonal. Es bedarf besonderen Engagements und Einfühlungsvermögens, psychisch kranke Menschen dazu zu ermutigen, sich für ihre Rechte und gleichzeitig für die Verbesserung von Zuständen in der Psychiatrie einzusetzen. Dies gilt auch für ihre Angehörigen, die in den Einrichtungen häufig nur ungern gesehene Begleiter sind und auch für Mitarbeiter psychiatrischer Einrichtungen, die durch Kritik immer leichter in Gefahr geraten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

  • Aus diesen Gründen müsste es in Zeiten, in denen immer größerer Wert auf Qualitätsmanagement und Kundenorientierung gelegt wird, besonders wichtig sein, dass unabhängige Beschwerdeinstanzen von (sozial-)psychiatrischen Einrichtungen aber auch von staatlicher Seite gefordert und unterstützt werden.

  • An Orten, an denen bereits unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten existieren, werden diese überwiegend von ehrenamtlichen Mitarbeitern besetzt. Das ist gut so, denn es gewährt eine gewisse Distanz und Unabhängigkeit von den psychiatrischen Einrichtungen. Ehrenamtliche Mitarbeiter engagieren sich in ihrer Freizeit in einem erheblichen Maß für ihr Klientel und versuchen meist auch, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf dem aktuellen Stand des Wissens über rechtliche Rahmenbedingungen oder vorhandene Einrichtungen zu halten. Dies ist aber nur in sehr begrenztem Maß möglich, da sie in aller Regel außer einer Aufwandsentschädigung für die direkte Arbeit keine finanzielle Unterstützung erhalten.

  • Für eine Fortbildung, die aus den anfangs genannten Gründen der Individualisierung und der zunehmenden Sparzwänge immer wieder nötig wäre, um auch auf neuere Entwicklungen (z. Bsp. Persönliches Budget, Integrierte Versorgung, Hilfebedarfsplanung) und Beschwerden über deren Umsetzung eingehen zu können, fehlt ihnen genauso das Geld wie für eine psychologische Unterstützung in Form von Supervision, die gerade bei ehrenamtlichen Helfern wichtig wäre, um Irritationen zu bearbeiten, die sich aus dem Umgang mit den Problemen psychisch erkrankter Menschen oder aber auch einfach aus der Tatsache, dass man als „Klagemauer“ genutzt wird, ergeben.

  • Oft werden von der Kommune oder sozialen Einrichtungen ehrenamtlichen Mitarbeitern von Beschwerdemöglichkeiten kostenlos Räume zur Verfügung gestellt, in denen sie sich mit Beschwerdeführern treffen können. Damit allein ist es aber nicht getan, wenn man die Menschen, die sich für eine solche Aufgabe in ihrer Freizeit zur Verfügung stellen, wertschätzen will.

  • Es müsste gerade im Interesse der Institutionen liegen, ob staatlich oder privatwirtschaftlich organisiert, sich ihre ehrenamtlichen Helfer zu erhalten und sie zu pflegen – vor allem im Hinblick darauf, dass auch in Zukunft Menschen gebraucht werden, die das Sozialsystem als Laienhelfer unterstützen. Was ist ein Ruheständler wert, der seine Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, die er z.B. aus dem Beruf des Sonderschullehrers erworben hat, nun für die Sorge um das Wohlergehen psychisch erkrankter Menschen einsetzt? Der sich hierfür nicht nur persönlich um die Beschwerdeführer kümmert sondern auch an Gremien teilnimmt, in denen Profis die Belange der (Sozial-)Psychiatrie diskutieren. Was ist sein Wert als Multiplikator für andere, die ihm nachfolgen wollen und auch sollen, wenn er sich dann altershalber aus dem Ehrenamt zurückzieht?

Wie können unabhängige Beschwerdemöglichkeiten nachhaltig unterstützt werden?

  • Man kann nicht eine Aufgabe, die zumindest ein Teilzeit-Job ist, von Ehrenamtlichen erledigen lassen, ohne sie für diese Aufgabe fit zu machen. Deshalb sollten sich die nutznießenden Institutionen überlegen, ob sie nicht die Installation einer unabhängigen Beschwerdestelle als Bestandteil des Gemeindepsychiatrischen Verbundes festschreiben, und die hierfür benötigten Mittel aus einem von allen Teilen des GPV gleich bestückten Budget bestreiten wollen.

  • Fortbildung bedeutet hierbei eine fachlich qualifizierte Schulung, die auch unter dem Hintergrund veranstaltet wird, dass sich die Mitarbeiter von Beschwerdeinstanzen auf regionaler Ebene auch vernetzen können. Die Teilnahme an Fortbildungen der lokalen Fachkliniken ist in der Regel nicht für Laien geeignet. Supervision der Mitarbeiter sollte zwingend vorgeschrieben und die Kosten dafür ebenfalls aus dem gemeinsam bestückten Budget bestritten werden.

  • Setzen Sie sich für die Förderung unabhängiger Beschwerdestellen in der Psychiatrie nach Ihren Möglichkeiten ein!

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